Kreis Bergstrasse News

Landrat informiert über die Energiespar-Verordnung

Achtung: Am kommenden Samstag (1. Oktober) tritt die zweite Energiespar-Verordnung in Kraft. Die betrifft nicht nur die Wirtschaft, sondern auch Privathaushalte. Was heißt das für Sie als Bergsträßerinnen und Bergsträßer?

Vorgaben sind zB:

• Gebäude-Eigentümer müssen ihre Erdgas-Heizungen prüfen und optimieren lassen

• Eigentümer von großen Gebäuden (bei Wohngebäuden: mind. sechs Wohnungen) mit zentraler Wärmeversorgung auf Erdgasbasis müssen einen hydraulischen Abgleich vornehmen

Gültig sind die Regeln bis zum 30.09.24.

Mehr Infos hier: https://www.bmwk.de/…/20220824-habeck-treiben…

Verordnung unter: https://www.bmwk.de/…/ensimimav.pdf__blob…

Foto: AdobeStock / OFC Pictures