Achtung: Am kommenden Samstag (1. Oktober) tritt die zweite Energiespar-Verordnung in Kraft. Die betrifft nicht nur die Wirtschaft, sondern auch Privathaushalte. Was heißt das für Sie als Bergsträßerinnen und Bergsträßer?
Vorgaben sind zB:
• Gebäude-Eigentümer müssen ihre Erdgas-Heizungen prüfen und optimieren lassen
• Eigentümer von großen Gebäuden (bei Wohngebäuden: mind. sechs Wohnungen) mit zentraler Wärmeversorgung auf Erdgasbasis müssen einen hydraulischen Abgleich vornehmen
Gültig sind die Regeln bis zum 30.09.24.
Mehr Infos hier: https://www.bmwk.de/…/20220824-habeck-treiben…
Verordnung unter: https://www.bmwk.de/…/ensimimav.pdf__blob…
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